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Verfahrenstechnische Automatisierung

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 Tunnelbeleuchtung   
 Leuchtdichtemessung 
   

Hinweise und Vorschläge zur günstigen Gestaltung der Tunnelbeleuchtung:

A) Adaptationsbeleuchtung (EDA):
Diese Beleuchtung zur Unterstützung der Adaptation des Auges des Autofahrers bei Annäherung und Einfahrt in einen Tunnel wird üblicherweise mit Gegenstrahlleuchten erzeugt, welche mit Natriumdampf-Hochdrucklampen bestückt sind.
Die Leuchtdichte am Beginn der Einfahrtsstrecke im Tunnel wird zu 3...6% der gemessenen L20-Leuchtdichte dimensioniert, nach etwa 50m erfolgt auf den anschließenden ca.200m deren Abfall auf das Leuchtdichteniveau der Durchfahrtsstrecke im Tunnel durch sukzessive Verringerung der Lampenleistungen und Vergrößerung des Leuchtenabstandes.
Am Ende dieser Einfahrtsstrecke sollte die Leuchtdichte höchstens 5-fach größer als die der Durchfahrtsbeleuchtung (z.B. 4cd/m²) sein.

Die Regulierung der Adaptationsbeleuchtung erfolgt am günstigsten durch Einteilung der Adaptationsleuchten in drei oder vier Gruppen, welche mit Schützen ab- und zugeschaltet werden. Mindestens die erste (kleinste) Gruppe besteht aus Leuchten mit stellbarem Lichtstrom von 50% und 100%, sodaß sich sechs oder acht Beleuchtungsstufen ergeben.
Die sich ergebenden Sprünge von 16,6% oder 12,5% sind physiologisch ohne Bedeutung, zumal der gewählte Prozentsatz für die Anfangsadaptation etwas willkürlich bzw. nach Erfahrung bestimmt wird und eine an sich notwendige Leistungserhöhung bei Außenleuchtdichten > 6 000 cd/m² aus wirtschaftlichen Gründen nicht installiert wird.

Es werden blindstromkompensierte Leuchten eingesetzt, was zu halben Betriebsströmen gegenüber Leuchten mit stetiger Leistungsstellung führt. Damit und durch Vermeidung verlustbehafteter Leistungssteller (Triacs) ergeben sich deutlich weniger Energieverluste.

Bei der Positionierung der Leuchten ist darauf zu achten, das sich quer zu den Fahrbahnen keine markanten Leuchtdichteunterschiede ergeben und sich auf den beiden Wänden keine ausgeprägten Hell-Dunkel-Muster abzeichnen (Abhilfe: Neigung der Adaptationsleuchten etwa 10º weg von der Wand).

B) Durchfahrtsbeleuchtung (ETR):
Die nach der Einfahrtsstrecke beginnende Durchfahrtsbeleuchtung zwischen 1,2cd/m² (nachts) und 4cd/m² (tagsüber) wird günstig durch Leuchten mit Fluoreszenzlampen erzeugt. Diese Lampen mit langer Lebensdauer (60 000-80 000 Stunden) sind gegenüber Natriumdampf-Hochdrucklampen (ca.35 000 Stunden) für die Wartung vorteilhafter, zumal sie in der Regel nicht ein- und ausgeschaltet werden, sondern mittels steuerbarer elektronischer Vorschaltgeräte im Lichtstrom stetig oder stufenweise gestellt werden.

Außerdem haben Fluorenszenzlampen im Gegensatz zu Natriumdampf-Hochdrucklampen keine merkbare Pause nach dem Einschalten, was bei Netzwiederkehr nach Netzunterbruch für die gesamte Beleuchtung vorteilhaft ist.

Eine beleuchtungstechnisch günstige Lösung ist auch eine Leuchtenteilung in zwei parallel laufende Reihen, bei der eine vom Normalnetz und die andere vom USV-gestützten Netz gespeist werden. Falls das normale Netz ausfällt, kann der Lichtstrom der Notleuchtenlinie mittels Stellbefehl an deren elektronischen Vorschaltgeräte sofort auf ca. 45% herabgesetzt werden (Energiebedarf dann ca.60%); das entspricht dann der Vorgabe einer Notbeleuchtung von 10% der gesamten Anzahl Leuchten mit vollem Lichtstrom, jedoch bei wesentlich gleichmäßigerer Verteilung.

Generell gilt, daß in einer als Notbeleuchtung deklarierten Leuchte der Klemmenblock zur Energieweiterleitung (Durchgangsverdrahtung) mit brandsicheren Klemmen ausgeführt sein muß. Außerdem ist der Abgang zur Lampe in der Leuchte abzusichern und entweder eine Sicherungshalter aus Keramik zu benutzen oder eine Temperatursicherung in die Zuleitung zu einem normalen Sicherungshalter einzusetzen.

C) Notbeleuchtung:
Hinweisleuchten für Fluchtweg, mit zusätzlicher Wegbeleuchtung

Notleuchten werden etwa alle 50m in einer Höhe von ca.1m über dem Gehweg an der Tunnelwand installiert.

Sie haben einerseits ein dauernd leuchtendes, grünes Piktogramm ('Fluchtmännchen') mit Angabe der vorzugsweisen Fluchtrichtung und Entfernung zum Fluchtauslaß, andererseits eine beidseitig abstrahlende zusätzliche Wegebeleuchtung, welche nur im Brandfall eingeschaltet wird, letzteres zur Vermeidung von Irritationen des Autofahrers, insbesondere bei Kurven im Tunnel. Diese Zuschaltung der Wegebeleuchtung muß im Ruhestromprinzip ausgeführt werden.

Es ist darauf zu achten, daß generell mit brandsicheren Kabeln und Anschlußkästen installiert werden (E60) und alle elektrischen Kreise an einer USV-gestützten Stromversorgung angeschlossen sind.
Kabelkästen für eine Durchgangsverdrahtung müssen für die Kabel der Energieweiterleitung mit brandsicheren Klemmen und als Kurzschluß Schutz mit einem abgesicherten Abgang (Schmelzsicherung und Temperatursicherung) für die davor liegende Notleuchte ausgestattet sein.

Fluchtausgänge sind mit grünen Markierungsleuchten (rund um den Ausgang) versehen, welche im Brandfall zusätzlich mit Blitzleuchten markiert werden.

D) Leuchtdioden am Bordstein:
Leuchtdioden am Bordstein werden auch als optisches Leitsystem für die Durchfahrt im Tunnel bezeichnet. Sie sollen dem Autofahrer als Leitlinie bei der Tunneldurchfahrt dienen.

Jedoch ist darauf zu achten, daß das von den Leuchtdioden ausgestrahlte Licht auf keinen Fall die Durchfahrtsbeleuchtung im Tunnel überstrahlt. Bei einer guten Gleichmäßigkeit in Längs- und Querrichtung (z.B. mit gesteuerten Fluoreszenzlampen) kann die Beleuchtungsstärke (und damit der Energieverbrauch) ziemlich weit abgesenkt werden:
Beispielsweise tagsüber 4cd/m² / morgens-abends 2,5cd/m² / nachts 1,2cd/m². Die Wahl der Stufen (oder das Beleuchtungsniveau innerhalb einer Stufe) sollte auch von der Verkehrsdichte abhängig gesteuert werden.

Beim Blick entlang der Linie der Leuchtdioden am Bordstein darf deren Leuchtdichte keinesfalls die Leuchtdichte der Linie der Deckenleuchten überschreiten (beim Blick entlang dieser Linie). Letztere ist ja so ausgelegt, die nichtleuchtenden Gegenstände auf der Fahrbahn noch gut erkannt werden (abgesehen bei kurzzeitiger Blendung durch Gegenverkehr). Dominiert jedoch die Linie der Leuchtdioden, wird durch die erhöhte Schleierleuchtdichte die Erkennbarkeit deutlich gemindert.

Bei den üblichen drei Beleuchtungsstufen muß also auch die Helligkeit der Leuchtdioden per Steuerung angepaßt werden!

Außerdem müssen auf jeden Fall die einzelnen Abschnitte (längs des Tunnels) untereinander gleich eingestellt werden; das ist mit einem Leuchtdichtemesser (z.B. Fabrikat Hagner, mit 1º Meßwinkel) auf eine Sicht von ca. 100m Länge zu überprüfen (d.h. in Fahrtrichtung längs der Leuchtdioden, so wie der Autofahrer das auch sieht!).

Neben der statischen Leuchten Einstellung gibt es noch die Idee, im Brandfall nicht nur die Helligkeit der Leuchtdioden auf Maximun zu stellen, sondern sie auch blinken zu lassen. Das halten wir für ungünstig, weil die dann gegebene Streßsituation flüchtender Autopassagiere nicht noch mit einer 'flackernden Lichtinflation' erhöht werden sollte! Die Notleuchten an der Wand und eine (auch im Rauch gut sichtbare) statische Leuchtdiodenlinie am Bordstein sind Leitfaden genug.

Die Leuchtdioden sollten nur mit weißem Licht strahlen. Ein andere Farbe der Linie an der linken Fahrbahnseite (z.B.rot) ist zu verwerfen, weil diese Leuchtdioden dann dasselbe Rot wie Rück- und Bremsleuchten vorausfahrender Autos haben; eine aufleuchtendes Bremslicht spiegelt sich etwas an der Tunnelwand (insbesondere bei Krümmungen der Tunnelstrecke) und gibt dem nachfolgenden Autofahrer ein zusätzliches Warnsignal. Einfache Lösungen sind meistens für Sicherheit und Übersichtlichkeit besser.